Die neue NiSV Schutzverordnung für "nichtionisierende Strahlung" bei IPL/SHR und Laser
Verpflichtung seit 31.12.2022 - auch für langjährig praktizierende Institute
Verpflichtend für alle gewerblichen Anbieter, die mit intensiven Lichtquellen auf Kundenhaut arbeiten. Ab 31.12.2022 dürfen nur noch Behandler mit diesen Geräten arbeiten, die sich nach Maßgabe der NiSV dafür haben schulen lassen und ein entsprechendes Zertifikat nachweisen können.
Die neue Schutzverordnung wurde für Sie als Kunden ins Leben gerufen. Intensive optische Strahlung aus IPL/SHR- oder Laserlichtquellen, die bestimmt Grenzwerte überschreitet, kann bei falscher Anwendung schädliche Wirkungen an Ihrer Haut verursachen - davor müssen Sie geschützt werden.
Behandlungen zur dauerhaften Haarentfernung oder Hautbildverbesserung dürfen auch zukünftig mit IPL/SHR oder Laser von Nicht-Medizinern durchgeführt werden - werden aber unter erhöhte Aufsicht und Kontrolle gestellt.
Die Zertifizierung nach dieser NiSV Schutzverordnung gehört dazu - und diese gilt für alle gewerblichen Anbieter und jedeneinzelnen Behandler, egal, wie lange sie schon mit dieser großartigen Technik arbeiten.
Auch nach 15 Jahren Selbständigkeit auf dem Gebiet der dauerhaften Haarentfernung mit IPL/SHR musste ich 120 Stunden intensive Schulung belegen und habe abschließend das offizielle Zertifikat erhalten.
Bestimmte Anwendungen wurden Kosmetiker*innen & Co. bereits ab 31.12.2020 komplett untersagt und in Ärztehand gegeben:
- Tattoo-Entfernung / Permanent Makeup-Entfernung
- Behandlung / Entfernung pigmentierter Hautveränderungen
- Behandlungen mit hochfrequentem, fokussiertem Ultraschall, Kavitation, Laseranwendungen zur Hautbildverbesserung, bei denen die Integrität der obersten Hautschicht verletzt wird
- Reduktion von Fettgewebe mit optischer Strahlung
Die Wichtigkeit dieser Zertifizierung wird unterstrichen durch die Förderung der Fortbildung durch die NBank Niedersachsen mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfond.