NiSV Schutzverordnung für „nichtionisierende Strahlung"
bei IPL/SHR und Laser
Verpflichtung seit 31.12.2022 – auch für langjährig praktizierende Institute
Seit dem 31.12.2022 dürfen gewerbliche Anbieter, die mit intensiven Lichtquellen auf Kundenhaut arbeiten, nur noch tätig sein, wenn sie eine entsprechende NiSV-Schulung absolviert und ein offizielles Zertifikat erworben haben.
Die Verordnung dient Ihrem Schutz als Kunde: Optische Strahlung aus IPL/SHR- oder Laserlichtquellen kann bei falscher Anwendung schädliche Wirkungen an der Haut verursachen. Dauerhafte Haarentfernung bleibt auch weiterhin Nicht-Medizinern erlaubt – aber unter erhöhter Aufsicht und Kontrolle.
Diese Zertifizierungspflicht gilt für jeden einzelnen Behandler – unabhängig davon, wie viele Jahre Erfahrung er bereits mitbringt. Auch ich musste nach 15 Jahren Selbständigkeit auf dem Gebiet der dauerhaften Haarentfernung mit IPL/SHR 120 Stunden intensive Schulung absolvieren und habe das offizielle Zertifikat erhalten.
Bestimmte Anwendungen wurden Kosmetiker*innen & Co. bereits ab 31.12.2020 komplett untersagt und in Ärztehand gegeben:
- Tattoo-Entfernung / Permanent Makeup-Entfernung
- Behandlung / Entfernung pigmentierter Hautveränderungen
- Behandlungen mit hochfrequentem, fokussiertem Ultraschall, Kavitation, Laseranwendungen zur Hautbildverbesserung, bei denen die Integrität der obersten Hautschicht verletzt wird
- Reduktion von Fettgewebe mit optischer Strahlung
Die Wichtigkeit dieser Zertifizierung wird unterstrichen durch die Förderung der Fortbildung durch die NBank Niedersachsen mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds.