MyBodyCare

NiSV-Zertifizierung für MyBodyCare

NiSV Schutzverordnung für „nichtionisierende Strahlung"
bei IPL/SHR und Laser

Verpflichtung seit 31.12.2022 – auch für langjährig praktizierende Institute

NiSV-Zertifikat für Andreas Struckmann, MyBodyCare Langwedel

Seit dem 31.12.2022 dürfen gewerbliche Anbieter, die mit intensiven Lichtquellen auf Kundenhaut arbeiten, nur noch tätig sein, wenn sie eine entsprechende NiSV-Schulung absolviert und ein offizielles Zertifikat erworben haben.

Die Verordnung dient Ihrem Schutz als Kunde: Optische Strahlung aus IPL/SHR- oder Laserlichtquellen kann bei falscher Anwendung schädliche Wirkungen an der Haut verursachen. Dauerhafte Haarentfernung bleibt auch weiterhin Nicht-Medizinern erlaubt – aber unter erhöhter Aufsicht und Kontrolle.

Diese Zertifizierungspflicht gilt für jeden einzelnen Behandler – unabhängig davon, wie viele Jahre Erfahrung er bereits mitbringt. Auch ich musste nach 15 Jahren Selbständigkeit auf dem Gebiet der dauerhaften Haarentfernung mit IPL/SHR 120 Stunden intensive Schulung absolvieren und habe das offizielle Zertifikat erhalten.


Bestimmte Anwendungen wurden Kosmetiker*innen & Co. bereits ab 31.12.2020 komplett untersagt und in Ärztehand gegeben:

  • Tattoo-Entfernung / Permanent Makeup-Entfernung
  • Behandlung / Entfernung pigmentierter Hautveränderungen
  • Behandlungen mit hochfrequentem, fokussiertem Ultraschall, Kavitation, Laseranwendungen zur Hautbildverbesserung, bei denen die Integrität der obersten Hautschicht verletzt wird
  • Reduktion von Fettgewebe mit optischer Strahlung

Die Wichtigkeit dieser Zertifizierung wird unterstrichen durch die Förderung der Fortbildung durch die NBank Niedersachsen mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds.

ESF Förderung durch die Europäische Union – Europäischer Sozialfonds